Wir verstehen uns als Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Thema Spielplatzsicherheit, Spielplatzkontrollen / Spielplatzprüfungen gemäß DIN EN 1176 / 77 sowie DIN 7926 und stehen Ihnen gerne auch beratend zur Seite.
Wir unterstützen Sie im Rahmen Ihrer Verkehrssicherungspflicht, so dass Sie Ihrer gesetzlich geregelten Verpflichtung bzgl. der technischen Sicherheit als Betreiber einer öffentlichen Spielanlage nachkommen. Dies gilt nicht nur für die erforderlichen Spielplatzkontrollen, sondern auch für daraus resultierende, anstehende Reparaturmaßnahmen oder Beschaffung von Ersatzteilen und Zubehör.
Wir verfügen über einen großen Erfahrungsschatz an Spielplatzprüfungen (Jahreshaupt-, operativen- und visuellen Inspektionen sowie Erstabnahmen), den wir uns durch langjährige Praxis, bundesweit erworben haben.
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- Sichtkontrollen
- Operative-und Jahreshauptkontrollen
- Erstabnahmen
- Spielplatzsicherheit
- Erfahrung
- Verlässliche Prüfergebnisse
Sichtkontrollen- Visuelle Inspektion
Diese dient der Erkennung von eindeutigen Gefahrenquellen, die sich als Folge von Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüssen ergeben könnte, z.B. Beschädigungen durch Vandalismus, Verunreinigung durch zerbrochene Flaschen.
Hierbei werden nachfolgende Kriterien berücksichtigt
- Kontrolle der Spiel- u. Fallschutzflächen auf Verunreinigungen und augenscheinlich erkennbarer Defizite
- Funktionsfähigkeit der aufgebauten Spielgeräte mittels Sichtkontrolle.
- Mängel hervorgerufen durch Vandalismus
- Allgemeine Kontrolle bzgl. der Sauberkeit unter Bezug der gesamten Ausstattung
Operative Inspektion
Hierbei handelt es sich um detailliertere Inspektionen zur Überprüfung der Betriebssicherheit und der Stabilität der Anlage insbesondere in Bezug auf Verschleiß. Diese Inspektion sollte monatlich, jedoch min. 1x pro Quartal bzw. nach den Herstellerangaben erfolgen.
Hierbei werden nachfolgende Kriterien berücksichtigt:
- Verunreinigung von Spiel- und Fallschutzflächen
- Beschaffenheit der Bodenoberflächen (Aufprall- und Spielflächen) gemäß EN 1176 -1177
- Ausdehnung von Fall- und Freiräumen
- Fangstellen für Kopf-, Körper-, Gliedmaßen sowie Quetschstellen für Körper und Gliedmaßen gemäß EN 1176
- Überprüfung Betriebssicherheit und Standfestigkeit hinsichtlich Verrottung, Korrosion
- Bauliche Sicherheit, insbesondere Beschädigungen bedingt durch Vandalismus
- Verschleißkontrolle aller einsehbaren Verbindungen, Gelenke oder sonstiger Kontaktpunkte
- Allgemeine Kontrolle bzgl. der Sauberkeit unter Bezug der gesamten Ausstattung
Jährliche Hauptinspektion
Die Jahreshauptinspektion dient zur Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes von Anlagen, Fundamenten und Oberflächen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der DIN EN 1176. Ferner dient die Jahreshauptinspektion der Feststellung von Witterungseinflüssen, Verrottung oder Korrosion auf die Sicherheit der Anlage. Weiter wird die Anlagensicherheit in Bezug auf durchgeführte Reparaturen, frühere Prüfungsfeststellungen, zusätzlich eingebaute bzw. ersetze Anlageteilen festgestellt.
Hierbei werden zusätzlich zu den Kriterien der operativen Inspektion noch geprüft:
- Verwitterungseinflüsse und Verrottung der im Erdreich verbauten oder verankerten Bauteile, die zur Standsicherheit beitragen
- Kontrolle der Fundamente hinsichtlich Riss Bildung und damit verbundener eingeschränkter Standsicherheit
- Ordnungsgemäße Beschilderung gemäß DIN 18034
Erstabnahmen
Seit 2009 müssen neu errichtete Spielplätze einer sicherheitstechnischen Neubauabnahme nach DIN EN 1176 Teil 7 unterzogen werden.
Grund hierfür waren eine größere Zahl schwerer Unfälle durch falsch montierte Spielplatzgeräte und nicht eingehaltene Vorschriften bezüglich geforderter Freiräume und Fallschutzmaßnahmen.
Durch die Neubauabnahme, welche zweckmäßigerweise von einem unabhängigen Sachverständigen vorgenommen werden sollte, wird dem Spielplatzbetreiber ermöglicht, Baumängel zeitnah durch einen Fachmann feststellen zu lassen und geltend zu machen. Weiterhin wird so die Sicherheit des Spielplatzes von Anfang an gewährleistet.
Es wird empfohlen, die sicherheitstechnische Neubauabnahme auch bei der Errichtung einzelner Geräte vornehmen zu lassen.
Spielplatzsicherheit
Sofern eine akute Gefährdung von einer Spielanlage ausgeht, wird der Sachverständige unmittelbar alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdung vornehmen, sofern ihm dies möglich ist.
Spielausstattungen mit Mängeln, Schäden von denen ein hohes Verletzungsrisiko ausgeht, sind unverzüglich vom Sachverständigen gegen fortlaufenden Spielbetrieb abzusichern. Hierfür wird der Auftraggeber kontaktiert und alle weiteren Maßnahmen eingeleitet und erläutert.
Die Angabe der Priorität eines Schadens und dem damit verbundenen Schadensrisiko trifft der Sachverständige unter Einbezug der Vorgaben der geltenden DIN und nach eigenem Ermessen.
Alle notwendigen Reparaturmaßnahmen sind grundsätzlich vom Auftraggeber durchzuführen.
Erfahrung
Wir verfügen über einen großen Erfahrungsschatz (über 28.000 Plätze), den wir uns durch langjährige Praxis, bundesweit erworben haben.
Verlässliche Prüfergebnisse
Die Ergebnisse der durchgeführten Kontrollen werden durch den Sachverständigen in einem Prüfbericht zusammengefasst. Dem Auftraggeber wird hierbei für jede Anlage ein Prüfbericht mit Bilddokumentation unter Angabe der festgestellten Mängel, sowie der einzuleitenden Maßnahmen, übermittelt. Die Übermittlung der Prüfberichte erfolgt in der Regel 12 Werktage nach Abschluss aller erforderlichen Prüfungen. Andere Fristen sind nur bindend, wenn sie gesondert in einem Terminplan vereinbart werden.
Einige Meinungen unserer Kunden
Mit der Arbeitsweise und der Zuverlässigkeit sind wir sehr zufrieden und geben unsere Empfehlung gerne an Nachbarkommunen und -Allianzen weiter.
Für die sehr gute Zusammenarbeit bedanken wir uns. Ausarbeitung der Berichte ist sehr übersichtlich und verständlich. Auch weiterhin freuen wir uns auf gute Zusammenarbeit.
Mängel werden zuverlässig erkannt und das System liefert detaillierte Prüfberichte die kurzfristig vorliegen. Gerne geben wir unsere Empfehlung an Nachbarkommunen weiter.